18.03.2026 20:00 Uhr Online
Serie Recht & Medizin
RA Anette Oberhauser, Fachanwältin für Medizinrecht
Moderation: Dr. Anke Schmietainski
Immer mehr medizinische Einrichtungen – von MVZs über Reha-Zentren bis hin zu Krankenhäusern, aber auch freie Initiativen – denken über eine gemeinnützige Trägerschaft nach. Verspricht sie
doch steuerliche Vorteile, eine positive Außenwirkung und den Zugang zu Fördermitteln.
Doch wie ist Gemeinnützigkeit überhaupt definiert? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein – und wo liegen die Grenzen? Wie lassen sich wirtschaftliche Tätigkeiten und gemeinnützige Zwecke
sinnvoll verbinden, ohne diesen Status zu gefährden? Und worauf sollte die Geschäftsführung besonders achten, um kein Risiko einzugehen?
Diese und viele weitere Fragen beleuchtet Rechtsanwältin Dr. Anette Oberhauser, Fachanwältin für Medizinrecht, in ihrem Vortrag. Als ausgewiesene Expertin im Gesundheitsrecht zeigt sie auf
verständliche Weise, wann sich die Gemeinnützigkeit für medizinische Einrichtungen lohnt – und wann Ihr besser auf andere Strukturen setzen solltet.
Ein Abend, der Praxiswissen, viele wertvolle Impulse für Gründer, Träger und Leitungspersonen alternativmedizinischer Einrichtungen und für die Planung neuer Geschäftsideen bietet.
Kostenbeteiligung: 20 Euro pro Person
Wir freuen uns auf Euch!
Anke und Anette
Kanzlei Dr. iur. Anette Oberhauser
Rechtsanwälte für Gesundheitsrecht und Mediation
