Wie können Ärzte und Heilpraktiker zusammenarbeiten

09.10.2025 20:00 Uhr Online

RA Anette Oberhauser, Fachanwältin für Medizinrecht

Moderation: Dr. Anke Schmietainski


Initiativen äußern immer wieder den Wunsch, dass Ärzte und Heilpraktiker gemeinsam in Netzwerken oder in einem Gebäude arbeiten. Manche träumen sogar von gemeinsamen Fallkonferenzen. Doch die Berufsordnung der Ärzte verbietet diesen, mit Heilpraktikern zusammen zu arbeiten oder einen Patienten an einen Heilpraktiker zu verweisen. Diese Verbote gibt es in unterschiedlichen Konstellationen abhängig von den Berufsordnungen in den Bundesländern und Kammerbezirken.

  • Welche Lösungsvorschläge gibt es, dass es dennoch geht?
  • Welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, dass beide zusammenarbeiten können?
  • Dürften beide ein gemeinsames Wartezimmer benutzen oder einen gemeinsamen Empfang?


Diese und viele weitere Fragen wird Dr. Anette Oberhauser aus Nürnberg an diesem Abend beantworten. Sie ist eine ausgewiesene Expertin im Medizinrecht und teilt Ihr umfangreiches Wissen mit uns.

Die Einwahldaten bekommst Du direkt nach der Buchung und kurz vor dem Vortrag zugesandt. Du hast an diesem Tag keine Zeit? Der Vortrag wird aufgezeichnet. Wenn Du angemeldet bist, kannst Du die Aufzeichnung nachhören.
 

Kostenbeteiligung: 15 Euro pro Person 

 

Wir freuen uns auf Euch!

Anke und Anette

 

Kanzlei Dr. iur. Anette Oberhauser
Rechtsanwälte für Gesundheitsrecht und Mediation

https://medizinrecht-heilpraktiker.de