09.10.2025 20:00 Uhr Online
RA Anette Oberhauser, Fachanwältin für Medizinrecht
Moderation: Dr. Anke Schmietainski
Initiativen äußern immer wieder den Wunsch, dass Ärzte und Heilpraktiker gemeinsam in Netzwerken oder in einem Gebäude arbeiten. Manche träumen sogar von gemeinsamen Fallkonferenzen. Doch die
Berufsordnung der Ärzte verbietet diesen, mit Heilpraktikern zusammen zu arbeiten oder einen Patienten an einen Heilpraktiker zu verweisen. Diese Verbote gibt es in unterschiedlichen
Konstellationen abhängig von den Berufsordnungen in den Bundesländern und Kammerbezirken.
Diese und viele weitere Fragen wird Dr. Anette Oberhauser aus Nürnberg an diesem Abend beantworten. Sie ist eine ausgewiesene Expertin im Medizinrecht und teilt Ihr umfangreiches Wissen mit
uns.
Die Einwahldaten bekommst Du direkt nach der Buchung und kurz vor dem Vortrag zugesandt. Du hast an diesem Tag keine Zeit? Der Vortrag wird aufgezeichnet. Wenn Du angemeldet bist, kannst Du
die Aufzeichnung nachhören.
Kostenbeteiligung: 15 Euro pro Person
Wir freuen uns auf Euch!
Anke und Anette
Kanzlei Dr. iur. Anette Oberhauser
Rechtsanwälte für Gesundheitsrecht und Mediation