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128. Ärztetag – erneuter Angriff auf die Homöopathie

 

 

 

Der 128. Ärztetag hat mit knapper Mehrheit beschlossen, die Behandlungsziffer für die homöopathische Erst- und Folgeanamnese aus der GOÄ zu streichen.

 

Was bedeutet das in der Praxis? Wie wünschen wir uns ein menschliches Gesundheitswesen?

 

Der Beschluss

Der 128. Ärztetag hat mit knapper Mehrheit beschlossen, die Behandlungsziffer für die homöopathische Erst- und Folgeanamnese aus der GOÄ* zu streichen (Ziffer 30 und 31): da nach Ansicht der Antragsteller „die Anwendung von Homöopathie in Diagnostik und Therapie in der Regel keine mit rationaler Medizin, dem Gebot der bestmöglichen Behandlung sowie einem angemessenen Verständnis medizinischer Verantwortung und ärztlicher Ethik vereinbare Option darstellt.“

* Ärzte rechnen ihre Leistungen in gesetzlichen Kassen nach dem EBM und für Selbstzahler und Privatpatienten nach der GOÄ ab. Da homöopathische Leistungen nicht von allen gesetzlichen Kassen erstattet wird, betrifft dieser Beschluss nicht nur die Privatpatienten, sondern auch die Menschen, die eine homöopathische Leistung als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen möchten.

Mit dem Beschluss verbunden ist auch die Forderung des Ärztetages, „die rechtliche Bewertung von Homöopathika als Arzneimittel“ und die Apothekenpflicht zu beenden. Das beträfe dann nicht nur die Homöopathie, sondern auch alle Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen, wie z.B. auch der Anthroposophie.

Was bedeutet das in der Praxis

Die Ziffer wird von den 60.000 homöopathisch arbeitenden und vielen weiteren ganzheitlichen Ärzten benutzt, um eine ausführliche Erstanamnese zu erheben, das Problem des Patienten zu verstehen, ihm zuzuhören und der Ursache einer (chronischen) Erkrankung auf die Spur zu kommen. Ein Arzt darf, wenn der Beschluss umgesetzt wird, diese Ziffern nicht mehr für die Abrechnung benutzen.

Dieser Beschluss ist auch ein Angriff auf die sprechende Medizin, die in der GOÄ eher schwach abgebildet wird. Ein Vergleich: für eine homöopathische Erstanamnese mit einer Gesprächsdauer von mindestens 60 Minuten kann der Arzt ein Honorar von 120,65 Euro abrechnen (Ziffer 30 - 2,3-facher Satz). Die GOÄ-Ziffer-Nr. 34 für ein ärztliches Gespräch bei „nachhaltig lebensverändernder oder lebensbedrohlicher Erkrankung“ dagegen wird für 20 Minuten nur mit 40,22 Euro beziffert (2,3-facher Satz).

Der Beschluss schränkt die Berufsfreiheit und freie Methodenwahl qualifizierter Ärztinnen und Ärzte ein, ohne dass hierdurch an anderer Stelle positive Ergebnisse in der praktischen Patientenversorgung absehbar wären und lässt nach Ansicht des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte - DZVhÄ - relevante und aktuelle Ergebnisse aus Grundlagen- und Versorgungsforschung ebenso außer Acht wie die Ergebnisse wissenschaftlicher Studien.

Die Debatte gegen die Anerkennung der Homöopathie.

Einmal mehr richtet sich der Ärztetag gegen die Homöopathie und die besonderen Therapierichtungen. Vor zwei Jahren wurde beschlossen, die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Musterweiterbildungsordnung zu streichen. Infolgedessen können inzwischen Ärzte nur noch in drei Bundesländern nach entsprechender Weiterbildung die Zusatzbezeichnung Homöopathie erwerben.
Erst Anfang dieses Jahres hatte Karl Lauterbach angekündigt, die Erstattung der Homöopathie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen zu streichen. Eine von Gesundheit aktiv e.V. angestoßene Petition an den deutschen Bundestag hatte im März 200.000 Unterschriften gesammelt. Daraufhin wurde der entsprechende Passus aus dem Gesetzestext wieder entfernt.

Der Beschluss knüpft an die seit Jahren geführte Behauptung an, Homöopathie sei nicht evidenzbasiert. Eine Behauptung wird nicht wahrer dadurch, dass sie vielfach wiederholt wird. Auch, wenn das Wirkprinzip bislang noch nicht erklärt werden kann, zeigt die tägliche Praxis und ungezählte Studien, dass die Homöopathie wirksam ist (hier ein Überblick über ausgewählte Studien und weitere Fakten zur Evidenz).

Eine unmittelbare rechtliche Bindung hat der Beschluss nicht. Er wirkt jedoch auf die Politik ein und unterstützt Homöopathie-Gegner wie den Gesundheitsminister Karl Lauterbach.
Sollte das Apothekenverbot für homöopathische und anthroposophische Medikamente umgesetzt werden, betrifft der Beschluss auch die Heilpraktiker und Hersteller der Arzneimittel. Es würden viele Arzneimittel vom Markt genommen werden müssen und damit für Ärzte, Heilpraktiker und die Patienten verloren gehen.

Es braucht ein neues Gesundheitswesen

Die Kritik an der Homöopathie orientiert sich an einem mechanischen Menschenbild. Sie wird der Komplexität des Menschen in seiner Einheit von Körper, Seele und Geist nicht gerecht. Vor allem chronische Erkrankungen haben vielfache Ursachen, die oft über die rein körperliche Betrachtung hinausgehen.
Wir brauchen ein Gesundheitswesen, das dem entspricht: in seinen Strukturen und in der Finanzierung von Behandlungen. Medizin muss wieder als Heilkunst verstanden werden und das braucht die freie Entscheidung von Ärzten, Heilpraktikern und Therapeuten über die von ihnen angewandten Methoden.

Möglicherweise ist die Stärkung der Solidargemeinschaften ein Weg dorthin. Bislang unterstützen sich 20.000 Menschen in Solidargemeinschaften gegenseitig - wie z.B. bei den Samaritern, der Solidago oder bei Artabana. Bei Ärzten und Therapeuten sind sie Selbstzahler und ermöglichen so Patienten und Behandlern eine größere therapeutische Freiheit.

Lasst uns gemeinsam weitere Wege entwickeln, um ein heilendes, menschliches Gesundheitswesen wachsen zu lassen.

Weiterführende Links und Quellen:

Geschrieben von Anke

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